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Ab dem 1. Mai 2025 dürfen die Pass-, Ausweis- und Ausländerbehörden nur noch biometrische Lichtbilder in digitaler Form für die Antragstellung von Reisepass, Personalausweis und Versionen des elektronischen Aufenthaltstitels annehmen und verarbeiten.

Lichtbilder für Identitätsdokumente müssen ab dem 1. Mai 2025 von Fotostudios bzw. Fotodienstleistern ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zur ausstellenden Behörde übermittelt werden.

Alternativ kann die Behörde anbieten, Lichtbilder vor Ort in der Behörde elektronisch aufzunehmen und medienbruchfrei in den Antragsprozess zu übernehmen.

Für Fotostudios bzw. Fotodienstleister, welche die Lichtbilder ab dem 1. Mai 2025 nur noch digital zur Behörde übermitteln, sind aktuelle Informationen auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/Technische-Richtlinien/TR-nach-Thema-sortiert/tr03170/tr-03170.html  eingestellt.

Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat

(https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html;jsessionid=0F1E0A0621D04CDDCA3884B78608315B.live891#doc16125526bodyText6).

30.04.2024